Kosten

Gesetzliche Krankenkassen
Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich alle psychotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Es entstehen keine Kosten für Sie. Eine Überweisung durch den Arzt ist nicht notwendig. Für die Kostenübernahme stellt der Psychotherapeut einen ausführlichen Antrag.
Private Krankenkassen
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Um zu klären, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen werden, würde ich Sie bitten, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten zu erkundigen. Die Honorarforderungen erstelle ich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen. Die Behandlung mit Biofeedback wird bislang von den Kassen nicht erstattet, ist dementsprechend also eine Selbstzahlerleistung. Wenn Sie privat versichert sind, können Sie mit der Kasse abklären, ob diese bereit ist, die Kosten für eine Behandlung mit Biofeedback zu tragen. Bei der Behandlung der Inkontinenz werden die Kosten für das tragbare Übungsgerät von den Kassen übernommen, wenn die Diagnose und die Indikation einer Biofeedbackbehandlung von einem Facharzt (Gynäkologe/Urologe) bestätigt wurden.
Beihilfestellen
Beihilfeberechtigte haben einen Anspruch auf Kostenübernahme der Psychotherapie. Das geschieht in der Regel auch problemlos. Für die Kostenübernahme stellt der Psychotherapeut einen ausführlichen Antrag. In der Regel werden 40 Sitzungen beantragt.

Ablauf




Termine
Nachdem Sie mich kontaktiert haben vereinbaren wir zeitnah ein Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und ich Ihnen meine Vorgehensweise erläutern kann.

Sitzungen
Danach finden weitere vier probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und Therapieplanung dienen. Diese Sitzungen sollen auch die Möglichkeit für Sie als Patient bieten, sich ein Bild zu machen, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Stunden treffen wir gemeinsam die Entscheidung über eine weitere Therapie.

Therapiestunden
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner/der Partnerin stattfinden.

Dauer
Die Häufigkeit und Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Generell können durch verhaltenstherapeutische Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 25 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 45 Stunden.

Biofeedback
Bei einer Biofeedbackbehandlung richtet sich die Anzahl der Sitzungen nach dem Beschwerdebild. So werden für die Behandlung der Migräne rund zehn Sitzungen benötigt, bei anderen Beschwerdebildern kann die Anzahl der Behandlungsstunden kürzer oder auch länger sein. In der Regel werden aber mindestens 5, höchstens 15 Sitzungen benötigt, um stabile Verbesserungen zu erzielen.